Die Ultraschalluntersuchung ist eine nebenwirkungsfreie Methode zur bildlichen Darstellung des Ungeborenen. Zwischen der 19. und 21. Schwangerschaftswoche können wir einen eingehenden Organ-Ultraschall durchführen.
Schwangere dürfen seit dem 1. Juli 2013 im Rahmen des Basisultraschalls zwischen der 19. und der 22. Schwangerschaftswoche zwischen zwei Möglichkeiten wählen:
a) Basis-Ultraschalluntersuchung
Wenn Sie sich für eine Basis-Ultraschalluntersuchung entscheiden, werden die Größe von Kopf und Bauch des Kindes sowie die Länge des Oberschenkelknochens gemessen. Außerdem wird die Position der Gebärmutter beurteilt.
b) erweiterte Basis-Ultraschalluntersuchung
Diese ist wesentlich umfangreicher als die Basis-Ultraschalluntersuchung. Neben speziellen Geräten erfordert sie auch eine besonders große und spezielle Erfahrung des Untersuchers. Es werden zusätzlich folgende Körperteile genauer untersucht:
- Kopf – Hirnkammern, Kleinhirn
- Hals, Rücken – Wie sind sie entwickelt?
- Brustkorb – Lage, Struktur und Funktion des Herzens
- Rumpf – Bauchwand, Magen und Harnblase
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